Zu einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags am 12. November ist mit anderen Experten Frank Wehrheim eingeladen, enger Kooperationspartner von Dr. Buchert & Partner. Dabei geht es um Veränderungen an dem Instrument der sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung.
Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (18/3018) sollen die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht erheblich enger gefasst werden als bisher, unter anderem durch niedrigere Grenzwerte. So soll die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt werden. Der zu zahlende Geldbetrag soll abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden.
„Hervorzuheben ist auch die vorgesehene generelle Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre für eine wirksame Selbstanzeige“, zitiert dazu Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert aus dem Entwurf. „Selbstanzeigen werden nun noch schwieriger und sollten nur mit anwaltlicher Beratung und in Kooperation mit einem erfahrenen Steuerberater erfolgen“, ergänzte Rechtsanwalt Dr. Sven Henseler.
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