Compliance-Systeme sind nach Ansicht der Bundesregierung ein wichtiges und wirksames Mittel der eigenverantwortlichen Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität. Sie sind außerdem dafür geeignet, klare Verantwortungsregeln für Führungspersonen innerhalb der Firmen zu schaffen und Verantwortlichkeit bei Rechtsverstößen effektiv wahrzunehmen sowie für Unternehmen jeglicher Größenordnung tauglich. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (T-Drs. 18/2187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/2056).
In der Kleinen Anfrage hatten sich die Fragesteller außerdem danach erkundigt, ob sich die bisher zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bewährt haben. Da es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht im engeren Sinne gibt, wird Wirtschaftskriminalität über das Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet. Kann eine Straftat einer einzelnen Person zugeordnet werden, greift das Strafrecht. Laut der Bundesregierung haben sich diese beiden Ahndungswege im Grundsatz bewährt. In Umsetzung des Koalitionsvertrages prüfe sie derzeit jedoch, ob sich das gesetzliche Instrumentarium weiter verbessern lasse, unter anderem durch die Einführung eines Unternehmensstrafrechts.
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