Die gängigen Absprachen in Strafverfahren zum Strafmass sind vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden. Kritisiert wurde, dass es Gerichte in unteren Instanzen mit den gesetzlichen Vorgaben zu „Deals“, wie sie in Paragraf 257c der Strafprozessordnung geregelt sind, nicht allzu genau nehmen. Danach sind die Richter verpflichtet, auch bei einem Geständnis die Wahrheit zu erforschen. Es muss also auf seine Richtigkeit und Glaubwürdigkeit überprüft werden. Bemängelt wurde auch, dass bislang die Mehrzahl der Absprachen informell vorgenommen wurden, während das Gesetz eine Protokollierung vorsieht.
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