Wegen fahrlässiger Tötung muss sich seit Mittwoch ein Arzt vor dem Landgericht Limburg verantworten. Er soll bei einer jungen Frau klare Anzeichen einer Hirnhautentzündung ignoriert haben. Die 20-Jährige starb wenig später.
Vor Gericht bedauerte der 56 Jahre alte Allgemeinmediziner am Mittwoch den Tod der Frau und sagte: „Ich leide unter diesem Verfahren.“ Bei Prozessbeginn am Mittwoch vor dem Landgericht Limburg er räumte ein, die Patientin trotz einer umfangreichen Untersuchung nur unzureichend auf die Merkmale einer Hirnhautentzündung (Meningitis) hin begutachtet zu haben.
Der Arzt aus Wetzlar hatte die 20-Jährige im September 2010 im Notdienst wegen starker Kopfschmerzen und wegen Schwindels untersucht, war fälschlicherweise von einer Vereiterung der Stirnhöhlen ausgegangen und hatte sie mit Antibiotika und Schlafmittel nach Hause geschickt. Zwei Tage später starb die Frau in einer Wetzlarer Klinik. Die Eltern erstatteten Strafanzeige gegen den Arzt.
Fünf Verhandlungstage angesetzt
„Der Tod hätte bei ordnungsgemäßer Behandlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert werden können“, sagte Oberstaatsanwältin Angela Muth am Mittwoch. Insgesamt sind für den Prozess fünf Verhandlungstage angesetzt. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Mediziner bis zu fünf Jahren Haft
Die Hirnhautentzündung (Meningitis) geht auf Bakterien – sogenannte Meningokokken – zurück. Sie können über Speicheltröpfchen direkt von Mensch zu Mensch übertragen werden.
Redaktion: clwo/mape (hr-online.de)
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