Novelle des Gesellschaftsgesetzes in China – mit signifikanten Auswirkungen

Am 1. Juli 2024 tritt die lange erwartete Novelle des Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China in Kraft. Sie ist die erste größere Überarbeitung des Gesetzes seit 2005 und wird signifikante Auswirkungen auf alle Gesellschaften in China, einschließlich Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen, haben.

Das novellierte Gesellschaftsgesetz sieht eine Reihe von zwingenden Neuerungen mit unmittelbarem Handlungsbedarf vor, die ausländische Investoren und Geschäftsführer vor Ort kennen sollten.

Da das Gesellschaftsgesetz selbst keine Übergangsfristen für die Umsetzung der neuen Vorschriften vorsieht, müssen Unternehmen grundsätzlich ab dem 1. Juli 2024 alle Neuerungen berücksichtigen. Ein informativer Beitrag zur “Großen Novelle des Gesellschaftsgesetzes der VR China” kann über unseren Kooperationspartner in China, BURKARDT & PARTNER RECHTSANWÄLTE in Shanghai, erlangt werden. Gerne helfen wir Ihnen weiter kanzlei@dr-buchert.de

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