Vor wenigen Tagen hat die Deutsche Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, eine Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz veröffentlicht. Nach eigenen Angaben soll das Papier als Leitfaden soll wie eine Checkliste dabei unterstützen, KI-Anwendungen auszuwählen, umzusetzen und zu nutzen.
KI und ihre Relevanz für Compliance wird ein Schwerpunktthema sein bei unserem nächsten Kamingespräch mit unseren Mandaten am 07. November 2024 in Frankfurt am Main.
Die Orientierungshilfe zeigt deutlich die datenschutzrechtliche Relevanz eines Einsatzes von KI-Technologie. Die DS-GVO ist neben der KI-VO ein ganz wesentlicher Teil der europäischen KI-Regulierung. Die nicht rechtsverbindlichen Leitlinien der DSK tragen freilich zur Lösung bekannter Rechtsprobleme wenig bei; zentrale Probleme bleiben ungelöst. „Das DSK-Papier ist ein weiteres Beispiel dafür, wie schwierig es ist, KI-Anwendungen mit der DS-GVO in Einklang zu bringen“, schreibt Rechtsanwalt Dr. Axel Spies dazu im beck-blog. Und: Wie KI-VO und DS-GVO zusammenwirken werden, bleibe leider unklar.
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