Hessisches Finanzgericht: Urteil v. 07.10.2024 – 6 K 443/22
Das Finanzgericht Hessen hat in dem vorliegenden Urteil über die umsatzsteuerliche Behandlung von Provisionszahlungen im “Scheinrechnungsgewerbe” entschieden, dass diese Provisionen steuerbar sind (Umsatzsteuer). Dies hatte zuletzt der BGH aus strafrechtlicher Sicht abgelehnt.
Zusammenfassung und Übersicht:
- Entgeltliche Erstellung von Schein- und Abdeckrechnungen für nicht erbrachte Bauleistungen eines nicht leistenden Subunternehmers.
- Zweck: Buchhalterische Abdeckung der Barentlohnung von Schwarzarbeitern.
- Vorgehen:
- Überweisung des Scheinrechnungsbetrages an den Schein-Subunternehmer.
- Verbuchung als angeblicher Fremdleistungsbezug beim Rechnungskunden.
- Sofortige Abhebung des Betrages durch Hinterleute des Schein-Subunternehmers.
- Übergabe des Bargeldes, abzüglich Provision, an den Rechnungskunden.
Rechtliche Beurteilung:
- Es liegt eine umsatzsteuerpflichtige einheitliche sonstige Leistung im Sinne des UStG vor.
- Provision ist als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt zu betrachten (Gegenteil der Entscheidung des BGH v. 12.01.2022 – 1 StR 436/21).
Bewertungsaspekte der Leistung
- Die Leistung stellt nicht nur einen „Handel mit Schein- und Abdeckrechnungen“ dar.
- Sie umfasst ein umsatzsteuerrechtlich als einheitlich zu betrachtendes Leistungspaket.
- Die Wiederherstellung des Abdeckvolumens ist aus Sicht des Kunden gleichwertig zur Organisation der Rechnungsstellung.
- Leistungen können nicht als unselbständige Nebenleistung angesehen werden.
Marktverhalten der Tätergruppe
- Gilt insbesondere bei nachhaltigem Marktauftritt der Tätergruppe über unterschiedliche Rechnungskunden.
- Beispiele im Streitfall:
- Regelmäßiger Einsatz verschiedener Schein-Subunternehmer-GmbHs über Jahre.
- Einsatz von Vermittlern zur Gewinnung neuer Kunden durch Mundpropaganda.
Rechtliche Zuordnung:
- Vergütete Leistungen sind nicht dem formalen Rechnungsaussteller (Schein-Subunternehmer-GmbH) zuzuordnen, sondern den steuernden Hinterleuten bzw. ihrem Prinzipal.
Benötigen Sie eine Rechtsberatung?
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bundesweit und vor allen Gerichten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kompetenz in Sachen Strafverteidigung.