Der mögliche Einsatz von KI bei der Bewältigung von Compliance-Aufgaben war eines der Themen unseres Erfahrungsaustauschs mit Mandanten Anfang November 2024. Dabei stellt sich – sowohl mit Blick auf den Datenschutz als auch aus haftungsrechtlichen Gründen – unter anderem die Frage, wer für KI-Systeme verantwortlich ist. Betreiber agieren in der Regel in eigener Verantwortlichkeit (Art. 24 DSGVO), Dienstleister sind im Regelfall Auftragsverarbeiter für Betreiber. Denkbar ist aber auch eine gemeinsame Verantwortlichkeit. Ein wichtiges und zugleich komplexes Thema ist stets die Unterrichtung betroffener Personen. Unternehmen, die KI einsetzen, sind Verantwortliche und haften zunächst datenschutzrechtlich für etwaige Schäden nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO. Unwissenheit schützt auch hier nicht vor einer Haftung. Gerne beraten wir Sie speziell zu diesem und anderen datenschutzrechtlichen Themen.
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