Aufbau und Optimierung von Compliance-Management-Systemen (CMS)

Der Begriff Compliance wurde – ebenso wie „Corporate Governance“ – aus dem Angelsächsischen in das deutsche Wirtschaftsrecht übernommen. Compliance bedeutet nicht nur, dass sich Unternehmen und ihre Organe im Einklang mit geltendem Recht bewegen müssen. Hinzutritt, dass die Einhaltung gesetzlicher Regeln und unternehmensinterner Richtlinien von den Unternehmensverantwortlichen durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden muss. Sie unterliegen also nicht nur der Legalität, sondern auch einer Legalitätskontrollpflicht. Dies bedingt insbesondere ein Risikomanagement, aus dem die Pflicht zur Risikoidentifizierung und zu entsprechenden Aufsichtsmaßnahmen folgt.

Spätestens seit der Begriff Compliance 2007 im Corporate Governance Kodex (DGCK) definiert worden ist, besteht für Verantwortliche von Unternehmen eine Handlungsverpflichtung zur Schaffung hinreichender Strukturen, um wirtschaftskriminelle Handlungen und vorsätzliches Fehlverhalten in Unternehmen zu unterbinden.

Wer dies unterlässt oder gesetzlichen Aufsichtspflichten nicht nachkommt, muss mit persönlicher Haftung, Regressansprüchen, Unternehmensgeldbußen und Gewinnabschöpfung rechnen, wenn es zu strafbaren Handlungen kommt. Dies kann angesichts extrem hoher Bußgelder die Existenz eines Unternehmens gefährden.

Wir haben Erfahrung im Aufbau und der Umsetzung von Compliance-Strukturen in großen und mittelständischen Unternehmen, einschließlich öffentlich-rechtlicher Strukturen. Gemeinsam mit dem Mandanten evaluieren wir den Bedarf, um zu einer maßgeschneiderten Lösung für das Unternehmen zu gelangen. Dabei können wir regelmäßig mit dem Vorurteil aufräumen, dass Compliance-Systeme zu teuer und zu bürokratisch sind. Denn niemand braucht unbedingt eine optimale Lösung. Sie muss vielmehr „state oft the art“ sein und nachhaltig gelebt werden, weshalb wir einen wertebasierten Compliance-Ansatz befürworten.

Oftmals gibt es in Unternehmen auch bereits Elemente einer Compliance-Struktur, die nur ergänzt und systematisiert werden muss. Auch die Optimierung bestehender Compliance-Systeme ist eine Aufgabe, der wir uns gerne annehmen. Schließlich muss auch sichergestellt sein, dass das errichtete System wirksam ist. Überprüfung und „Probe aufs Exempel“ sind also unverzichtbar.

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