Ombudspersonen und Vertrauensanwälte
Mit über 70 Mandaten als Ombudsmann/Ombudsfrau sind wir nicht nur einer der größten Anbieter dieser Dienstleistungen in Deutschland. Was noch wichtiger ist – wir haben mehr als 20 Jahre Erfahrung auf diesem speziellen Gebiet. Davon profitieren unsere Mandanten.
Anwaltliche Ombudspersonen/Vertrauensanwälte sind seit über 20 Jahren ein bewährtes Hinweisgebersystem und damit Herzstück einer professionellen Compliance-Struktur. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Hinweisgebersysteme seit 2023 für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend.
Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert und Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob vertreten in dieser Funktion rund 70 Konzerne, mittelständische Unternehmen und sonstige Organisationen. Zugleich sind sie für unsere Mandanten interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Wesentliche Aufgabe von anwaltlichen Ombudspersonen und Vertrauensanwälten ist es, für Mitarbeitende und Geschäftspartner als vertrauliche Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, um einen Verdacht auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder anderes Fehlverhalten vertraulich melden zu können.
Aufgrund ihrer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ihres Zeugnisverweigerungsrechts schützen die Ombudspersonen Hinweisgeber nachhaltig vor einer Offenlegung ihrer Identität. Dabei bieten sie für Hinweisgeber ein höheres Schutzniveau als unternehmenseigene Meldestellen.
Neben unseren Dienstleistungen als Ombudsmann und Ombudsfrau bieten wir einen elektronischen Meldekanal in über 20 Sprachen und das hybride vollelektronische Meldeportal WhistProtect® an. Und natürlich eine stets umfassende Beratung.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Ombudspersonen-Webseite:
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Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.