Beamte (Strafrecht)

Der Beamte im Strafrecht

Zu den wichtigsten Pflichten eines Beamten zählt die Treue gegenüber dem Staat und der Verfassung, die eine uneingeschränkte Achtung der Prinzipien der demokratischen Grundordnung erfordert. Diese Erwartung steht im Widerspruch zu strafrechtlichen Vergehen, weshalb strafrechtliche Verurteilungen für Beamte weitreichende Folgen haben können.

Konsequenzen für Beamte bei Verstößen außerhalb des Dienstes

Berufliche Konsequenzen können unabhängig davon eintreten, ob die Straftat innerhalb oder außerhalb des Dienstes begangen wurde. Selbst bei einem Urteil wegen einer privaten Auseinandersetzung kann ein Beamter mit beruflichen Folgen rechnen. Wenn die Straftat jedoch im Dienstkontext erfolgt, droht zusätzlich zu einer strafrechtlichen Verurteilung ein Disziplinarverfahren. Hierfür ist es nicht notwendig, dass die Tat während der Arbeitszeit begangen wird; sie muss lediglich einen Bezug zum Dienst oder zum Ansehen des Amtes aufweisen.

Mitteilungsrichtlinien in Strafsachen (MiStra)

Nach den Mitteilungsrichtlinien in Strafsachen (MiStra) ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, den Dienstherrn erst bei Anklageerhebung, also nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, zu informieren, wenn es um Strafverfahren gegen Beamte geht. Allerdings kommt es häufig vor, dass die Ermittlungsbehörden bereits vor diesem Abschluss Kenntnis vom Beamtenstatus erlangen und die Vorgesetzten entsprechend vor der Beendigung des Ermittlungsverfahrens informieren. Diese vorzeitige Informationsweitergabe führt dazu, dass der Dienstherr formal ein Disziplinarverfahren einleitet. Dieses Verfahren wird in der Regel gemäß § 33 BDG bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.

Disziplinarverfahren und mögliche Konsequenzen

Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens stehen verschiedene Disziplinarmaßnahmen zur Verfügung, die je nach Art und Schwere des Dienstvergehens variieren. Die möglichen Maßnahmen umfassen:

Verwarnung und Ermahnung

Diese Maßnahmen stellen die mildesten Formen der Disziplinarstrukturen dar. Sie fungieren als formelle Hinweise auf das Fehlverhalten des Beamten und als Aufforderung, dieses in Zukunft zu vermeiden.

Geldbuße

Eine Geldbuße kann insbesondere dann verhängt werden, wenn das Dienstvergehen finanzieller Natur ist oder finanzielle Folgen nach sich zieht. Diese Maßnahme soll sowohl als Strafe wirken als auch eine mögliche Prävention für zukünftige Verstöße darstellen.

Kürzung der Dienstbezüge

In Fällen schwerwiegenderer Verstöße kann eine temporäre Kürzung der Dienstbezüge angeordnet werden. Diese Maßnahme dient dazu, der Ernsthaftigkeit des Fehlverhaltens Rechnung zu tragen.

Zurückstufung

Bei besonders gravierenden Dienstvergehen kann die Konsequenz eine Zurückstufung im Amt sein. Dies hat zur Folge, dass der Beamte einen niedrigeren Rang einnimmt und damit verbunden geringere Bezüge erhält.

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Die schwerste Form der Disziplinarmaßnahme ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, die faktisch einer Entlassung gleichkommt. Diese Maßnahme wird in der Regel nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Dienstpflichten angewandt.

Aberkennung des Ruhegehalts

Unter bestimmten Umständen kann das Ruhegehalt eines Beamten ganz oder teilweise aberkannt werden. Dies geschieht vornehmlich dann, wenn der Beamte durch sein Verhalten die grundlegenden Prinzipien des Beamtenverhältnisses erheblich verletzt hat.

Verlust des Beamtenstatus bei strafrechtlicher Verurteilung

Ein Beamter hat im Rahmen eines Strafverfahrens zu befürchten, seine Beamtenrechte zu verlieren, insbesondere wenn er in einem ordentlichen Strafverfahren verurteilt wird:

  • Bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer (beliebigen) vorsätzlichen Tat.
  • Bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen bestimmter vorsätzlicher Taten wie Friedensverrat oder Bestechlichkeit.

Der Verlust der Beamtenrechte tritt automatisch mit der Rechtskraft des Urteils ein, ohne dass eine weitere Entscheidung des Dienstherrn erforderlich ist.

Auswirkungen von Bewährungsstrafen auf den Beamtenstatus

Der Verlust des Beamtenstatus erfolgt unabhängig davon, ob die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Es zählt allein die Länge der Strafe.

Konsequenzen für Ruhestandsbeamte

Ehemalige Beamte können ebenfalls mit Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung konfrontiert werden. Wenn der Beamte vor dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses verurteilt wird, verliert er seine Rechte als Ruhestandsbeamter, einschließlich der Pension. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses drohen ähnliche Konsequenzen, allerdings mit höheren Anforderungen.

Amtsdelikte: Definition und Arten

Ein Amtsdelikt bezeichnet eine strafbare Handlung, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes erfolgt. Diese Delikte resultieren in der Regel aus einem Amtsverhältnis zwischen dem Täter und dem Staat oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft. In der Mehrzahl der Fälle sind es Beamte oder vergleichbare Amtsträger, die ihre Position, ob vorsätzlich oder fahrlässig, missbrauchen. Zudem können auch Personen ohne offizielle Amtsstellung, wie beispielsweise Wahlhelfer oder Notare, Amtsdelikte begehen, sofern sie eine besondere Verantwortung gegenüber dem Staat innehaben.

Kategorien von Amtsdelikten

  • Vorteilsnahme: Amtsträger, die sich unrechtmäßig Vorteile verschaffen (§ 331 StGB).
  • Bestechlichkeit: Amtsträger, die gegen Entgelt eine dienstliche Handlung vornehmen oder unterlassen (§ 332 StGB).
  • Veruntreuung öffentlicher Gelder: Missbrauch von öffentlichen Geldern, die anvertraut wurden (§ 266a StGB).
  • Amtsunterlassung: Verletzung dienstlicher Pflichten durch Unterlassen (§ 339 StGB).
  • Mißhandlung von Schutzbefohlenen: Missbrauch von Befugnissen gegenüber schutzbedürftigen Personen (§ 225 StGB).
  • Rechtsbeugung: Unrechtmäßiges Handeln eines Amtsträgers bei der Ausübung seines Amtes (§ 339 StGB).
  • Parteiverrat: Schädigung der Interessen einer Partei durch untreue Handlungen (§ 356 StGB).
  • Amtsgeheimnisverrat: Unbefugte Offenlegung von Amtsgeheimnissen (§ 353b StGB).

Rechtliche Rahmenbedingungen und Konsequenzen

Die rechtlichen Konsequenzen von Amtsdelikten variieren je nach Straftat. Beispielsweise können die Strafen für Vorteilsnahme und Bestechlichkeit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe betragen, während die Veruntreuung öffentlicher Gelder mit bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Amtsunterlassung kann ebenfalls Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

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