Der von der OECD im Oktober letzten Jahres veröffentlichte Rahmen für die Berichterstattung über Krypto-Assets (CARF) verfolgt das Ziel, einen einheitlichen Melderahmen für einen automatischen Austausch von steuerrelevanten Informationen über Krypto-Vermögenswerte zu schaffen. Hierzu sollen nationale Behörden Zugriff auf umfangreiche Transaktionsdaten erhalten. Diese sollen von den Krypto-Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden.
Hierunter sind personenbezogene Daten, Auskünfte über Erwerb und Veräußerung, Einzelhandelstransaktionen sowie Transaktionen an oder von Kunden an die Wallet-Adresse eines dritten zu fassen.
Dieses datenschutzrechtlich bedenkliche Projekt könnte dazu führen, dass künftig eine Vielzahl der regulierten Krypto-Börsen der Verpflichtung unterliegen, die Daten ihrer Kunden offenzulegen.
Eine bundesdeutsche Umsetzung per einfach-gesetzlicher Regelung einer Auskunftspflicht könnte sich an den Strukturen des TTDSG orientieren.
In der Konsequenz einer solchen Auskunftspflicht könnten die Finanzbehörden die Transaktionen der Kunden von Krypto-Dienstleistern grenzüberschreitend nachverfolgen. Insoweit bestünde eine Überprüfungsmöglichkeit deklarierter und nicht deklarierter Besteuerungsgrundlagen.
Die Gefahr unvollständiger oder unrichtiger Angaben im Zusammenhang mit Gewinnen aus Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowerten liegt auf der Hand. Um einem Ermittlungsverfahren aus dem Weg zu gehen, bietet sich professionelle Beratung insbesondere in puncto einer Selbstanzeige an.
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