Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt. Hierbei kommt es nicht auf die Ernstlichkeit der Drohung an, entscheidend ist vielmehr, dass das Opfer die Drohung ernst nehmen soll. Unter Übel ist jede Einbuße an Werten bzw. die Zufügung von Nachteilen zu verstehen.
Auch ein Unterlassen (siehe Unterlassen) des Täters kann Gegenstand einer Drohung sein.
Von der Drohung ist die bloße Warnung zu unterscheiden. Bei der Warnung weist der Täter auf einen Nachteil hin, der unabhängig von seinem Einfluss eintreten soll.
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