Verteidigung und Beratung im Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht umfasst alle straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, die das Arbeitsleben betreffen. Es regelt die Rechtsfolgen von Verstößen, die zu strafrechtlichen Konsequenzen gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) führen können.
Definition des Arbeitsstrafrechts
Der Begriff des Arbeitsstrafrechts wird weit gefasst und umfasst nicht nur die klassischen strafrechtlichen Regelungen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten und andere strafähnliche Sanktionen. Das Arbeitsstrafrecht stellt ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts dar und umfasst alle spezifischen Straf- und Bußgeldvorschriften, die auf den Arbeitsmarkt bezogen sind. Es fokussiert sich wesentlich auf die Pflichten, die mit dem Status eines Arbeitgebers verbunden sind, weshalb das Arbeitsstrafrecht primär als Arbeitgeberstrafrecht verstanden werden kann. Durch diese Konzentration auf die soziale Rolle des Arbeitgebers wird deutlich, dass die in diesem Kontext behandelten Delikte auch Aspekte des Wirtschaftsstrafrechts aufweisen und in einem bestimmten Segment als Sonderstrafrecht für wirtschaftlich Tätige gelten.
Zunehmende Bedeutung des Arbeitsstrafrechts
Die empirische Relevanz des Arbeitsstrafrechts ist in der anwaltlichen Beratung, forensischen Praxis und Wissenschaft erheblich gestiegen. Gründe dafür sind die zunehmende Komplexität der rechtlichen Regelungen sowie die wirtschaftliche Bedeutung von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. Die Vielzahl und undifferenzierte Verwendung von Begriffen in verschiedenen Gesetzen machen es notwendig, spezialisierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die geltenden Vorschriften effizient zu interpretieren und die betroffenen Gesetze im Zusammenhang zu verstehen.
Wesentliche Delikte im Arbeitsstrafrecht
Im Arbeitsstrafrecht sind verschiedene Delikte von Bedeutung, die Arbeitgeber betrifft, darunter insbesondere:
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung
- Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht
- Vermögensdelikte gemäß dem StGB
Oftmals können Verstöße gegen diese Vorschriften mit hohen Bußgeldern oder anderen Sanktionen verbunden sein. Die rechtlichen Konsequenzen können für Unternehmen sehr belastend sein, da sie wirtschaftliche Dimensionen annehmen, die oft die eigentlichen Strafen übersteigen.
Begrifflichkeiten im Arbeitsstrafrecht
Die Definition von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für das Arbeitsstrafrecht zentral. Der Arbeitgeber wird in der Regel als der Dienstberechtigte gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert. Der Arbeitnehmer hingegen wird nicht durch eine einheitliche Legaldefinition erfasst, sondern ist meist ein offener Typusbegriff, der durch unterschiedliche Merkmale wie das Vorliegen eines Arbeitsvertrages, Entgeltzahlungen und die Bindung an feste Arbeitszeiten charakterisiert ist.
In folgenden Fällen beraten wir Sie:
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerentsendung
- Arbeitsvermittlung
- Ausländerbeschäftigung
- Schwarzarbeit – Auch Wirtschaftsstrafrecht – § 266a StGB
- Beitragsvorenthaltung – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – § 266a StGB
- Lohnsteuerhinterziehung – 370 AO
- Lohnwucher
- Leistungsmissbrauch
- Arbeitszeitrecht (Arbeitszeitverstöße)
- Arbeitsschutzrecht
- Vergabesperren
- arbeitsrechtsspezifische Vermögensdelikte
Unsere Experten im Arbeitsstrafrecht
Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen im Arbeitsstrafrecht vereint unser Team aus 5 Spezialisten für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.
- Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Caroline Jacob
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank M. Peter
- Rechtsanwalt Dr. Sven Henseler, Diplom-Finanzwirt (FH)
- Als Of Counsel Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:
- Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
- Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
- Zertifizierter Bilanzierungsexperten (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
- Datenschutzbeauftragte
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