Anwalt für Arbeitsstrafrecht
In folgenden Fällen beraten wir Sie
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerentsendung
- Arbeitsvermittlung
- Ausländerbeschäftigung
- Schwarzarbeit – Auch Wirtschaftsstrafrecht – § 266a StGB
- Beitragsvorenthaltung – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – § 266a StGB
- Lohnsteuerhinterziehung – 370 AO
- Lohnwucher
- Leistungsmissbrauch
- Arbeitszeitrecht (Arbeitszeitverstöße)
- Arbeitsschutzrecht
- Vergabesperren
- arbeitsrechtsspezifische Vermögensdelikte
Unsere Experten im Arbeitsstrafrecht
Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen im Arbeitsstrafrecht vereint unser Team aus 5 Spezialisten für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.
- Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Caroline Jacob
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank M. Peter
- Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven Henseler, Diplom-Finanzwirt (FH)
- Als Of Counsel Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:
- Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
- Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
- Zertifizierter Bilanzierungsexperten (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
- Datenschutzbeauftragte
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.