Verteidigung und Beratung im Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht umfasst alle straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, die das Arbeitsleben betreffen. Es regelt die Rechtsfolgen von Verstößen, die zu strafrechtlichen Konsequenzen gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) führen können.

Definition des Arbeitsstrafrechts

Der Begriff des Arbeitsstrafrechts wird weit gefasst und umfasst nicht nur die klassischen strafrechtlichen Regelungen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten und andere strafähnliche Sanktionen. Das Arbeitsstrafrecht stellt ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts dar und umfasst alle spezifischen Straf- und Bußgeldvorschriften, die auf den Arbeitsmarkt bezogen sind. Es fokussiert sich wesentlich auf die Pflichten, die mit dem Status eines Arbeitgebers verbunden sind, weshalb das Arbeitsstrafrecht primär als Arbeitgeberstrafrecht verstanden werden kann. Durch diese Konzentration auf die soziale Rolle des Arbeitgebers wird deutlich, dass die in diesem Kontext behandelten Delikte auch Aspekte des Wirtschaftsstrafrechts aufweisen und in einem bestimmten Segment als Sonderstrafrecht für wirtschaftlich Tätige gelten.

Zunehmende Bedeutung des Arbeitsstrafrechts

Die empirische Relevanz des Arbeitsstrafrechts ist in der anwaltlichen Beratung, forensischen Praxis und Wissenschaft erheblich gestiegen. Gründe dafür sind die zunehmende Komplexität der rechtlichen Regelungen sowie die wirtschaftliche Bedeutung von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. Die Vielzahl und undifferenzierte Verwendung von Begriffen in verschiedenen Gesetzen machen es notwendig, spezialisierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die geltenden Vorschriften effizient zu interpretieren und die betroffenen Gesetze im Zusammenhang zu verstehen.

Wesentliche Delikte im Arbeitsstrafrecht

Im Arbeitsstrafrecht sind verschiedene Delikte von Bedeutung, die Arbeitgeber betrifft, darunter insbesondere:

  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung
  • Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht
  • Vermögensdelikte gemäß dem StGB

Oftmals können Verstöße gegen diese Vorschriften mit hohen Bußgeldern oder anderen Sanktionen verbunden sein. Die rechtlichen Konsequenzen können für Unternehmen sehr belastend sein, da sie wirtschaftliche Dimensionen annehmen, die oft die eigentlichen Strafen übersteigen.

Begrifflichkeiten im Arbeitsstrafrecht

Die Definition von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für das Arbeitsstrafrecht zentral. Der Arbeitgeber wird in der Regel als der Dienstberechtigte gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert. Der Arbeitnehmer hingegen wird nicht durch eine einheitliche Legaldefinition erfasst, sondern ist meist ein offener Typusbegriff, der durch unterschiedliche Merkmale wie das Vorliegen eines Arbeitsvertrages, Entgeltzahlungen und die Bindung an feste Arbeitszeiten charakterisiert ist.

In folgenden Fällen beraten wir Sie:

  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitnehmerentsendung
  • Arbeitsvermittlung
  • Ausländerbeschäftigung
  • Schwarzarbeit – Auch Wirtschaftsstrafrecht – § 266a StGB
  • Beitragsvorenthaltung – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – § 266a StGB
  • Lohnsteuerhinterziehung – 370 AO
  • Lohnwucher
  • Leistungsmissbrauch
  • Arbeitszeitrecht (Arbeitszeitverstöße)
  • Arbeitsschutzrecht
  • Vergabesperren
  • arbeitsrechtsspezifische Vermögensdelikte

Unsere Experten im Arbeitsstrafrecht

Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen im Arbeitsstrafrecht vereint unser Team aus 5 Spezialisten für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.

Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:

  • Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
  • Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
  • Zertifizierter Bilanzierungsexperten (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
  • Datenschutzbeauftragte

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