Wirtschaftsstrafverfahren stellen für Privatpersonen, aber auch Unternehmen oft eine existentielle Bedrohung dar.

Unter das Wirtschaftsstrafrecht fallen alle Straftaten (Straftatbestände), die einen Bezug zum Wirtschaftsleben haben. Hierzu gehören unter anderem Delikte wie Betrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Korruption (Bestechung / Bestechlichkeit), Bilanzierungsdelikte, IT-Spionage, Marktmanipulation, Bitcoin Betrug, Kryptowährungsbetrug sowie Wettbewerbs- und Kartelldelikte.

Für ein Unternehmen existiert derweilen zwar noch kein eigentliches Unternehmensstrafrecht – Verbandsstrafrecht, dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten wie ein Unternehmen sanktioniert werden kann. Eine Möglichkeit der direkten Sanktionierung gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht vor allem nach § 30 OWiG durch eine Geldbuße. Weitere indirekte Sanktionsmöglichkeiten sind gegeben durch die Beschlagnahme und Einziehung (Vermögensabschöpfung) von Vermögenswerten (direkte Folge kann eine Insolvenz sein), Reputationsverlust durch öffentlichkeitswirksame Ermittlungen, Berichterstattung und Durchsuchung und ein Eintrag im Wettbewerbsregister (WRegG) einer Straftat von einem Leitungsorgan des Unternehmens soweit diese dem Unternehmen zuzurechnen ist.

Die Kanzlei Buchert Jacob Partner bietet für Unternehmen eine präventive, sowie repressive umfassende strafrechtliche Beratung und Verteidigung an.

Präventiv berät die Kanzlei Unternehmen beim Aufbau, Optimierung und Auditierung von Compliance-Management-Systemen, der Einführung von Hinweisgebersystemen, der Arbeit als Ombudspersonen und der Durchführung von Internen Ermittlungen (Internal Investigations).

Repressiv verteidigen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht Privatpersonen und Unternehmen gegenüber den Ermittlungsbehörden und vor den Amts- und Landgerichten.

Die Kanzlei Buchert Jacob Partner deckt daher umfassend den gesamten, möglichen Problembereich für Privatpersonen und Unternehmen auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrecht ab und kann dadurch Gefahren, aber auch Möglichkeiten genau abschätzen und bearbeiten. Es besteht nicht nur die formelle Kenntnis der speziellen Rechtsmaterie des Wirtschaftsstrafrecht mit all seinen Facetten, sondern ebenso die jahrzehntelange, praktische Erfahrung durch die Beratung von großen und mittelständischen Unternehmen und der Verteidigung vor den Amts- und Landgerichten deutschlandweit.

Das erfahrene Team aus Rechtsanwälten und Spezialisten unserer Kanzlei in Frankfurt und Darmstadt ist auf Wirtschaftsstrafrecht in sämtlichen Verfahrensstadien spezialisiert. Damit ist insbesondere die präventive Beratung für Privatpersonen und Unternehmen, die Verteidigung in einem Ermittlungsverfahren gegenüber der Steuerfahndung (Steufa), der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra), dem Zoll, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung vor dem Amtsgericht und Landgericht gemeint. Wir kennen Verfahrensabläufe, Arbeitsweisen von Finanz- und Strafverfolgungsbehörden und die Praxis vor den Amts- und Landgerichten (Wirtschaftsstrafkammern).

Das oberste Ziel ist immer die Vermeidung einer öffentlichen Klage (Anklage) und einer öffentlichen Hauptverhandlung. Lässt eine Anklage sich nicht mehr vermeiden oder ist sie bereits erhoben, muss in einem gerichtlichen Verfahren, d.h. in einer Hauptverhandlung der Strafverteidiger nicht nur die Gesetzeslage und Rechtsprechung (Fachwissen) kennen, sondern benötigt detaillierte Kenntnisse des Strafprozessrechts (StPO) und wie ein Fall von den Gerichten und Staatsanwaltschaften behandelt wird. Unser Team besteht aus erfahrenen Strafverteidigern mit der forensischen/praktischen Erfahrung von hunderten von Hauptverhandlungstagen vor den Amts- und Landgerichten.

Das oberste Ziel für Unternehmen besteht darin, ein Wirtschaftsstrafverfahren gegen Leitungsorgane oder ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen erst gar nicht entstehen zu lassen. Aus diesem Grund unterstützen wir Sie bei der Implementierung von ausgereiften Compliancestrukturen, Hinweisgebersystemen (Ombudspersonen) und bei der Durchführung von internen Aufklärungen und Ermittlungen (Internal Investigations) durch erfahrene Rechtsanwälte.

Werden Ermittlungen dennoch eingeleitet, bestehen entsprechende Verteidigungsmöglichkeiten und das Unternehmen sollte nicht zögern, erfahrene Verteidiger zu kontaktieren.

In folgenden Fällen beraten wir Sie als unseren Mandanten:

  • Präventive Beratung im Bereich Criminal Compliance
  • Compliance-Management-Systeme (CMS)
  • Hinweisgebersystem
  • Ombudspersonen – Vertrauensanwälte
  • Auditierung und Monitoring
  • Internal Investigations – Interne Ermittlungen
  • Straftaten von Mitarbeitern in Unternehmen (Internal Investigations – Interne Ermittlungen)
  • Durchsuchung bei Unternehmen und Privatpersonen
  • Beschlagnahme von Akten und Unterlagen
  • Verteidigung von Führungskräften und Mitarbeitern
  • Verteidigung und Beratung im Ermittlungsverfahren von Privatpersonen
  • Verteidigung in Umfangsverfahren
  • Vorliegen eines Strafbefehls oder Anklage vor dem Amts- oder Landgericht (Wirtschaftsstrafkammern)
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung

 
Unsere Experten im Wirtschaftsstrafrecht

Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen im Wirtschaftsstrafrecht vereint unser Team aus 4 Spezialisten für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.

Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:

  • Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
  • Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
  • Zertifizierter Bilanzierungsexperten (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
  • EU-Datenschutzbeauftragte

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Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.