Wirtschaftsstrafrecht – Fachanwalt für Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht: Umfassende Beratung und Verteidigung für Unternehmen und Privatpersonen

Folgen eines Strafverfahrens

Die Konsequenzen eines Strafverfahrens können für Privatpersonen gravierend sein. Dazu gehören persönliche Maßnahmen wie Durchsuchungen, Untersuchungshaft sowie Geld- und Haftstrafen, sowohl mit als auch ohne Bewährung. Zudem können die finanziellen Auswirkungen erheblich sein. Typische Folgen umfassen den Verlust des Arbeitsplatzes, eine mögliche Geschäftsführersperre, Einträge im Führungszeugnis sowie die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten.

Obwohl es im deutschen Recht bisher kein konkretes Unternehmensstrafrecht gibt, müssen Unternehmen auch mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Im Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere gemäß § 30 OWiG, können Geldbußen verhängt werden. Zudem bestehen indirekte Sanktionsmöglichkeiten, wie die Beschlagnahme von Vermögenswerten, die zu Insolvenz führen kann, sowie der Verlust von Reputation durch öffentliche Ermittlungen und Berichterstattung. Ein Eintrag im Wettbewerbsregister ist ebenfalls möglich, wenn einem Mitglied der Geschäftsführung eine Straftat zuzurechnen ist.

Umfassende strafrechtliche Beratung durch die Kanzlei Buchert Jacob Partner

Die Kanzlei Buchert Jacob Partner bietet sowohl präventive als auch repressive strafrechtliche Beratung und Verteidigung für Unternehmen und Privatpersonen an. Im präventiven Bereich unterstützen wir Sie beim Aufbau, der Optimierung und der Auditierung von Compliance-Management-Systemen. Wir helfen bei der Implementierung von Hinweisgebersystemen, der Arbeit als Ombudspersonen sowie bei der Durchführung interner Ermittlungen (Internal Investigations) durch die Buchert Jacob Peter GmbH.

In der repressiven Phase vertreten unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht Privatpersonen und Unternehmen gegenüber den Ermittlungsbehörden sowie vor Amts- und Landgerichten.

Ein zentrales Ziel besteht darin, ein Wirtschaftsstrafverfahren oder ein Bußgeldverfahren gegen Unternehmen und ihre Führungskräfte von vornherein zu verhindern. Daher unterstützen wir Sie aktiv bei der Implementierung ausgereifter Compliance-Strukturen und der Durchführung interner Aufklärungen.

Unser Team verfügt über umfassende Kenntnisse und Jahrzehnte an praktischer Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht, wodurch wir sowohl Gefahren als auch Chancen genau einschätzen können. Durch unsere umfassende Beratung, die große und mittelständische Unternehmen umfasst, sind wir in der Lage, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

Expertise und Erfahrung

Die Kanzlei Buchert Jacob Partner hat sich auf das Wirtschaftsstrafrecht in allen Verfahrensstadien spezialisiert – von der präventiven Beratung bis hin zur Verteidigung in Ermittlungsverfahren, einschließlich der Auseinandersetzung mit der Steuerfahndung, Bußgeldbehörden und der Staatsanwaltschaft. Unsere Rechtsanwälte kennen die Verfahrensabläufe und Arbeitsweisen der Finanz- und Strafverfolgungsbehörden sowie die Praxis vor den Wirtschaftsstrafkammern der Amts- und Landgerichte.

Unser oberstes Ziel ist es, eine öffentliche Anklage und Hauptverhandlung zu vermeiden. Sollte eine Anklage jedoch nicht mehr abzuwenden sein, bringen wir nicht nur umfassendes Fachwissen zur Gesetzeslage und Rechtsprechung ein, sondern auch detaillierte Kenntnisse des Strafprozessrechts (StPO) sowie der gängigen Verfahrenspraktiken.

Kontaktieren Sie unser erfahrenes Team

Für Unternehmen und Privatpersonen, die sich mit rechtlichen Herausforderungen im Wirtschaftsstrafrecht konfrontiert sehen, ist es entscheidend, umgehend erfahrene Verteidiger zu kontaktieren. Die Kanzlei Buchert Jacob Partner steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Verfügung, um sowohl präventiv als auch repressiv angemessen und kompetent zu handeln. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam Ihre rechtlichen Belange zu besprechen und effektive Lösungen zu entwickeln.

In folgenden Fällen beraten wir Sie als unseren Mandanten:

  • Präventive Beratung im Bereich Criminal Compliance
  • Compliance-Management-Systeme (CMS)
  • Hinweisgebersystem
  • Ombudspersonen – Vertrauensanwälte
  • Auditierung und Monitoring
  • Internal Investigations – Interne Ermittlungen
  • Straftaten von Mitarbeitern in Unternehmen (Internal Investigations – Interne Ermittlungen)
  • Durchsuchung bei Unternehmen und Privatpersonen
  • Beschlagnahme von Akten und Unterlagen
  • Verteidigung von Führungskräften und Mitarbeitern
  • Verteidigung und Beratung im Ermittlungsverfahren von Privatpersonen
  • Verteidigung in Umfangsverfahren
  • Vorliegen eines Strafbefehls oder Anklage vor dem Amts- oder Landgericht (Wirtschaftsstrafkammern)
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung

 
Unsere Experten im Wirtschaftsstrafrecht

Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen im Wirtschaftsstrafrecht vereint unser Team aus 4 Spezialisten für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.

Dies bedeutet unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:

  • Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht
  • Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
  • Zertifizierter Bilanzierungsexperten (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
  • EU-Datenschutzbeauftragte

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Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.