Zunächst wird der Beschuldigte (siehe Beschuldigter), wenn gegen ihn Anklage erhoben wurde Angeschuldigter genannt. So wird er auch in der Anklageschrift als Angeschuldigter bezeichnet. Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens, wird der Angeschuldigte als Angeklagter fortan bezeichnet (siehe Strafverfahren).
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