Die Summe der strafrechtlichen Vorwürfe gegen Ärzte nimmt stetig zu. Von besonderer Bedeutung sind hier Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit unzureichenden Patienteneinwilligungen sowie wegen nicht kunstgerecht durchgeführten ärztlichen Behandlungen, welche bei den Patienten zu gesundheitlichen Problemen geführt haben.
Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Eingriff nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde. Dabei handelt es sich um die aufgrund des Fachwissens und der Standards der Disziplin anerkannten Grundsätze und Methoden. Ein Arzt ist verpflichtet, sich über die Fortschritte der Medizin zu unterrichten und sich mit neuen Heilverfahren und -methoden vertraut zu machen. Insbesondere bei neuen Methoden bestehen zudem erhöhte Aufklärungspflichten.
Folgende Delikte sind im Bereich des Medizinstrafrechts von besonderer Relevanz:
- Fahrlässige Körperverletzung (siehe Fahrlässigkeit, Körperverletzung) oder Tötung
- Untreue (siehe Untreue)
- Abrechnungsbetrug (siehe Betrug)
- Urkundenfälschung (siehe Urkundenfälschung), insbesondere in Bezug auf Krankenakten
- Unterlassene Hilfeleistung (siehe Unterlassen)
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz
- Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht
- Sterbehilfe
- Schwangerschaftsabbruch (siehe Schwangerschaftsabbruch)
Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Ärzte und andere Personen aus dem Bereich des Gesundheitswesens können existenzbedrohende Folgen haben. Neben Geld- (siehe Geldstrafe) und Freiheitsstrafen (siehe Freiheitsstrafe) droht Ärzten bei Verurteilung beispielsweise der Verlust der Approbation. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Stigmatisierung. Um Reputationsschäden entgegen zu wirken, ist es daher das Ziel des Strafverteidigers (siehe Verteidiger), eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
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