Nach § 208 Abs. 1 AO ist es die Aufgabe der Steuerfahndung, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu erforschen. Die zu erforschenden Steuerstraftaten (siehe Straftaten) sind gemäß § 369 AO sämtliche Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Von besonderer Relevanz ist hierbei vor allem die Steuerhinterziehung nach § 371 AO. Steuerordnungswidrigkeiten (siehe Ordnungswidrigkeiten) sind gemäß § 377 AO alle Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße (siehe Geldbuße) geahndet werden können. Zudem ermittelt die Steuerfahndung die Besteuerungsgrundlagen im Falle von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, außerdem soll sie unbekannte Steuerfälle aufdecken und ermitteln.
In § 404 AO sind die Rechte und Pflichten der Steuerfahndung geregelt. Dieser ordnet an, dass die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihre Beamten im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten dieselben Rechte und Pflichten haben wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. So haben die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen zum Beispiel das Recht des ersten Zugriffs gemäß § 163 Abs. 1 StPO, zudem sind sie zur vorläufigen Festnahme (siehe Festnahme) nach § 127 Abs. 2 StPO und zur Vernehmung des Beschuldigten (siehe Beschuldigter) nach §§ 161, 163a Abs. 4 StPO sowie zur Anhörung von Zeugen (siehe Zeuge) nach § 163 Abs. 3 StPO berechtigt. Außerdem kommt ihnen ein Recht zur Durchführung von Beschlagnahmen (siehe Beschlagnahme) nach §§ 94 ff StPO und Durchsuchungen (siehe Durchsuchung) nach §§ 102 ff StPO, sowie zur Durchsicht von Papieren nach § 110 StPO zu.
Zuständig für Steuerfahndungen sind die jeweiligen Dienststellen der Landesfinanzbehörden. In den meisten Bundesländern ist die Steuerfahndung Teil des örtlichen Finanzamtes und diesem als Dienststelle angegliedert, teilweise wurden jedoch auch eigenständige Finanzämter gebildet, die ausschließlich für die Steuerfahndung zuständig sind.
Sollte es zu einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung kommen, sollte von dem Betroffenen unbedingt ein Rechtsanwalt kontaktiert werden, der ihm hilft, seine Rechte zu wahren.
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